SchneeChaos im Flughafen Frankfurt – Was passiert?

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Schneechaos am Frankfurter Flughafen – Reisebericht

03.12.17 Kurz vor meiner Landung in Frankfurt:

Mit der letzten Durchsage an Bord, kurz vor der Landung, wurden wir Passagiere darauf aufmerksam gemacht, dass wegen Schneechaos einige Anschlussflüge gestrichen worden seien. Mit leichtem Entsetzen vernahm ich, dass auch mein Flug nach Hamburg gestrichen war.

Lufthansa in Frankfurt

Nach dem Aussteigen wurden wir von freundlichen Menschen informiert, wie wir uns zu verhalten hätten, wenn wir von den Flugstreichungen betroffen wären: Zum nächsten Lufthansa Service Schalter gehen und dort weitere Informationen einholen.

Diese Schalter waren natürlich in Halle A: Also hieß es wieder endlose Wege gehen. Denn natürlich war unser Flieger am Bereich Z angedockt.

Endlose Wege! Nach dem anstrengenden Flug. Wenigsten hatte ich so ein wenig Bewegung. Dann endlose Schlangen, die durch den halben Flughafen reichten. Frustriert und müde reihte ich mich ein. Es dauerte ungefähr eine Stunde, bis ich endlich an der Reihe war. Es war mittlerweile 20:00 Uhr.

Nein, umbuchen würde man heute nicht mehr! Wegen des aktuellen Andrangs versuchte man, das Schneechaos schnell in Griff zu bekommen. Es gibt nur noch Hotelvoucher. Das war die Auskunft, die ich bekam. Ich hatte Zeit genug gehabt, mir zu überlegen, was ich machen soll. Auf eine späte nächtliche Bahnfahrt nach Hamburg hatte ich wirklich keine Lust. Also Hotel! Ohne Gepäck, auch ohne Zahnbürste, ging es mit dem Taxi zum Hotel. Die Dame am Schalter hatte mir davon abgeraten, meinen Koffer zu holen. Das würde noch mal 2 Stunden warten dauern!

Schneechaos: Plastikzahnbürste im Hotel

Das Hotel lag ca. 1 Stunde Fahrt vom Flughafen entfernt und hätte normal fast 60,- € für das Taxi gekostet, wenn ich nicht den Gutschein bekommen hätte. Ich schaute während der Fahrt verwundert auf die paar Zentimeter Schnee, denn diese sollten der Grund für die Flugstreichungen gewesen sein. Wie ich später in der Zeitung las, sollen rund 250 Flüge gestrichen worden sein. Angeblich, weil nicht genügend Enteisungsmittel vorhanden war. Achne!

Das Hotel war einfach, aber ok. Das WLan funktionierte nicht ganz so gut wie in den Hotels in China, wie ich schnell bemerkte. Hunderte gestrandete Fluggäste waren hier untergebracht. Es gab auch noch ein Abendessen und eine Zahnbürste vom Hotel.

Ich trank ein Bier, rief meine Schwester an, dass ich erst am Montag Abend wieder komme, und meldete mich per Email bei meiner Arbeitsstelle ab.

Dann fiel ich ins Bett und schlief. Der nächste Morgen begann mit einem schönen Frühstücksbuffet. Dann mit dem Taxi zurück zum  Flughafen. Wieder eine Stunde Schlange stehen, bis ich endlich meine Umbuchung hatte! Die Maschinen flogen wieder. Ich bekam den Flug um 12:00 Uhr nach Hamburg. Dort herrschte bester Sonnenschein. Mein Sofa war mein erstes Ziel. Ausschlafen!

Rückerstattung
Nein, dass man nach einer solchen Flugstreichung einen Anspruch auf Schadensersatz hat, sagt einem niemand freiwillig. Doch mittlerweile hat sich das rumgesprochen. Und wer keine Lust hat auf endlosen Schriftverkehr und eventuell rechtliche und teure Verhandlungen, der kann sich an Unternehmen wenden, die sich auf die Erstattungen bei Flugverspätungen und Streichungen auskennen.

Zum Beispiel Flightright. Auf deren Seite kann man sich informieren, ob und wie viel Entschädigung einem zusteht. Aber auch zu anderen Themen in dem Bereich wird informiert.

Ich habe mich nun an Flightright gewendet und bin mal gespannt, was daraus wird. Ich werde berichten!

Antwort von Flightright
„… wir wissen, wie viel Frust und Ärger Sie auf Ihrer Reise hatten. Nach einer genauen Prüfung kommen wir zu folgendem Ergebnis: Ihr Flug konnte aufgrund von schlechten Wetterbedingungen nicht wie geplant durchgeführt werden. Dies ist ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaft von der Pflicht zu einer Entschädigungszahlung entlasten kann.

Was zeichnet außergewöhnliche Umstände aus? Sie sind unvermeidbare, nicht beherrschbare Einflüsse, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hätte (vgl. Urteil des EuGH vom 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07). Ein Indiz für außerordentliche Wetterverhältnisse ist, dass viele am Flughafen operierenden Luftfahrtunternehmen gleichermaßen betroffen sind und nicht pünktlich starten oder landen können.

Unsere Recherchen haben ergeben, dass es am geplanten Abflugtag Ihres Fluges zu Störungen vieler weiterer Flüge gekommen ist. Unserer Einschätzung nach sind die Aussichten einer erfolgreichen Durchsetzung Ihres Anspruchs vor Gericht gering. Daher müssen wir unsere Bearbeitungen einstellen. Wie versprochen: anders als bei einem Anwalt kostet Sie unsere bisherige Tätigkeit nichts. …“

Mein Eindruck: Ein Versuch war es wert. Mit der kompetenten Antwort von Flightright kann ich gut leben.

Hier gibt es einen Pressebericht über das Schneechaos vom 3.12.17. mehr

Eigentlich war ich mit meinem Flug mit Lufthansa sehr zufrieden.

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Ulrike
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5 Gedanken zu „SchneeChaos im Flughafen Frankfurt – Was passiert?“

  1. Bei meinen 18 h Flugverspätung aus der DomRep nach Frankfurt wollte die Condor sich erst weigern was zu zahlen, als ich dann zu flightright ging, ging es ganz schnell mit der Entschädigung 😉

Ich freue mich auf Deinen Kommentar!